Vermögensschonbetrag für Pflegebedürftige wird erhöht
Zum 1. April 2018 steigt das Schonvermögen an. Geregelt ist dies im SGB XII, § 90 Absatz 2 Nummer 9. Lassen Sie sich von uns beraten. Ihr Vermögen schmilzt ab. Das muss nicht sein! Rufen Sie uns an 037341-51300. Wir beraten Sie.
BeratungsApp | 4/5/2018