Blog Sikorski Versicherungsmakler - Lindner & Sikorski Versicherungsmakler

Versicherungsmakler & Baufinanzierung

Michael Sikorski * Eric Lindner* Klaus Franke

Herzlich willkommen!
KOMPETENT - SCHNELL- UNKOMPLIZIERT
✆ 03721-3948686
Direkt zum Seiteninhalt

„Stolperfalle“ in der Unfallversicherung

Fußball und andere Ballsportarten sind als Ausgleich in der Freizeit bei jung und alt beliebt. Doch wie schnell ist man beim Training umgeknickt, was vielleicht auch eine dauerhafte Schädigung im Bewegungsapparat nach sich ziehen kann. Dann sollte man eine Unfallversicherung haben in der die „Eigenbewegung“ mitversichert ist. Auch beim rudern kann man sich verletzen ohne ein von außen einwirkendes Ereigniss. Was dann?
Eric Lindner | 23/3/2021

Online-Beratung für Jedermann

Sie haben einen engen Zeitplan, wollen etwas schnell am Bildschirm erklärt haben ohne den Weg ins Büro auf sich zu nehmen. Kein Problem. Auf unsere Internetseiten können sie Online-Beratungstermine buchen, zu dem Zeitpunkt und zu den Themen die ihnen passen.
BeratungsApp | 7/1/2021

Geld anlegen in turbulenten Zeiten

Wer sein Geld bei den niedrigen Zinsen flexibel anlegen will, muss sich schon was einfallen lassen!
Wir haben eine Lösung für alle, denen ein Sparbuch oder Tagesgeldkonto einfach zu wenig Verzinsung bietet und denen
Sicherheit in der Altersvorsorge wichtig ist: IDEAL UniversalLife!
BeratungsApp | 25/8/2020

Stilllegung wegen behördlicher Verfügungen

Obliegenheiten und
Sicherheitsvorschriften bei Stilllegung oder Leerstand durch behördliche Verfügunggerade. A c h t u n g gerade jetzt zu Zeiten von Corona, wo viele Betriebe aktuell eine totalen Stillstand erfahren, ist es wichtig die versicherten Anlagen und Werte vor eventuell neu entstehenden Gefahrenpotenzialen zu schützen.
Denn auch bei einer Stilllegung dürfen wichtige Kriterien nicht außer Acht gelassen werden um mitunter schwerwiegende Folgeschäden zu vermeiden.
BeratungsApp | 17/4/2020

Dachschaden

Sturmschäden zählen im Bundesgebiet zu den häufigsten Schadenursachen neben Leitungswasserschäden in der Gebäudeversicherung. Doch nicht nicht jede wetterbedingte Luftbewegung wird versicherungstechnisch als Sturm definiert. Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen wird, muss der Sturm mindestens die Windstärke 8 (= Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde) gehabt haben.
Es gibt einige wenige Versicherer die auch bei geringerer Windstärke Schäden ersetzen. Kontaktieren Sie uns, wir geben gern Auskunft.
BeratungsApp | 7/1/2020
Michael Sikorski
Lerchensteig 4
09235 Burkhardtsdorf
Telefon  03721 3948686




@BeratungsApp
Alle Rechte vorbehalten
Zurück zum Seiteninhalt