Schneemassen und Schneeschlamassel

Veröffentlicht von BeratungsApp in Allgemein · 3 Februar 2017
So schön die frisch beschneiten Winterlandschaften auch immer aussehen, so viel Vorsicht und Ärger kann es für Hausbesitzer und zum Winterdienst verpflichtete Mieter bedeuten. Wenn Schneemassen nicht beräumt werden oder  der glatte Gehweg nicht gestreut wird, kann der Hauseigentümer oder der Mieter Schadensersatzpflichtig werden. Eine gute Privathaftpflichtversicherung ist hier hilfreich. Sie zahlt entsprechende Schäden, oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab, wenn der Versicherungsnehmer gar nichts für den Schaden kann.

Ein nützlicher Hinweis dabei für alle übereifrigen Schneeschipper:

Man sollte entsprechend auch überlegen, wohin Schneeschaufel und Schneefräse die weiße Pracht schieben. §32 der Straßenverkehrsordnung verbietet die Gefährdung durch Beschmutzen, Benetzen, oder das Liegenlassen von Gegenständen auf der Straße. Hält man sich nicht daran kann man sich ein Bußgeld und einen  Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg einhandeln.
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