Warum eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder sinnvoll ist

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Warum eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder sinnvoll ist

Sikorski Versicherungsmakler
Veröffentlicht von BeratungsApp in Krankenzusatzversicherung · 22 Oktober 2018
Tags: Zahnzusatzversicherung
Warum ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll ?
Insbesondere  bei Zahnzusatzversicherungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre  kommt es auf die Erstattung der Kosten bei kiefer­ortho­pädi­schen  Behandlungen an. Wenn man sich so umschaut, werden gefühlt die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland kieferorthopädisch behandelt.
Die gesetzliche Krankenversicherung  (GKV) hat 2016 für diese Behandlungen laut Jahresbericht 2017 des  Bundesrechnungshofs rund 1,1 Milliarden Euro ausgegeben. Pro  Behandlungsfall haben sich die Kosten in den Jahren 2008 bis 2016 danach verdoppelt.
Doch die Krankenkassen übernehmen bei kieferorthopädischen Behandlungen im  Rahmen der medizinischen Grundversorgung nur 80 Prozent der Kosten,  – jedoch nur, wenn es sich um schwerere  Fehlstellungen handelt.
Bei leichten Fehlstellungen –  Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 1 und 2 – ist eine Korrektur  aus medizinischer Sicht nicht notwendig und wird deshalb in der GKV nicht als behandlungsbedürftig eingeschätzt. Doch auch in den als schwereren Fällen KIG 3 bis 5 eingestuften Kategorien zahlt die Krankenkasse nur für die Grundversorgung. Soll die Behandlung nach dem Stand der Technik durchgeführt werden, unter Nutzung zum Beispiel von innenliegenden Zahnspangen, farblosenn Bögen  oder Kunststoff-Brackets, müssen die Eltern dies selbst bezahlen. Da reden wir schnell über einige 1000 €.
Um diese Kosten abzufedern lohnt sich eine private Zahnzusatzversicherung, die solche höherwertigen Behandlungen erstattet und auch schon  bei leichten Fehlstellungen einspringt.
Doch prüfen Sie vor Abschluss einer Krankenzusatzversicherung genau welche kieferorthopädische Leistungen enthalten sind. Die meisten Vorschläge liegen zwischen 50 und 100 %. Oft gibt es auch noch Unterschiede zwischen leichten und schweren Fehlstellungen. Das hat oft zur Folge dass bei KIG 1 und 2 andere Beträge erstattet werden im Vergleich zu KIG 3-5.
Reduzierte Leistungen in den ersten Versicherungsjahren sind üblich.
Wenn Kinder eine Zahnspange tragen ist die professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr zu empfehlen. Deshalb sollte sie im Zahnzusatzversicherungspaket enthalten sein.
Auch bei den Beiträgen gibt es sehr große Unterschiede. Geringe Beiträge können aller 3-4-5 Jahre steigen da sie nicht mit einer Altersrückstellungen kalkuliert wurden. Durch die Altersrückstellung wird ein Puffer für steigende Kosten im Alter geschaffen.
Bei der Vielfalt der Tarife ist eine Beratung unerlässlich. Es besteht die Gefahr dass auch hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Sinnvoll ist der  Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder mit etwa drei Jahren. Das Milchzahngebiss ist dann oft komplett und eine kieferorthopädische Behandlungen ist noch in weiter Ferne. Wichtig ist, wie bei allen Krankenzusatzversicherungen, eine Zahnzusatzversicherung nicht erst zu planen, wenn bereits eine Behandlung notwendig ist oder begonnen wurde.



Eric Lindner
Lerchensteig 4
09235 Burkhardtsdorf
Telefon  03721 3948686




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