Das Reißverschlussverfahrens im Straßenverkehr ist nicht überall anwendbar
Wird eine von mehreren Fahrspuren durch ein zeitweiliges Hindernis blockiert, so sind die Regeln des sogenannten Reißverschlussverfahrens nicht anwendbar, so das Amtsgericht München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 7. März 2012 (Az.: 334 C 28675/11)
Die Klägerinn wollte auf einer zweispurigen Straße die Fahrspur nach rechts wechsel.
Die Klägerinn wollte auf einer zweispurigen Straße die Fahrspur nach rechts wechsel.
BeratungsApp | 3/1/2013