
Bauherrenhaftpflicht
Auf jeder Baustelle lauern Gefahren (z. B. Baugruben, ungesichertes Baumaterial, etc.). Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn durch eine dieser Gefahren Dritte zu Schaden kommen.
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Kommt es zum Schadensfall, können Sie nach dem BGB in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Haftpflichtansprüche auf, die Geschädigte an Sie stellen. Sind Ansprüche rechtlich unbegründet, wehrt die Versicherung diese auch ab - zur Not vor Gericht. Die hierfür anfallenden Kosten werden ebenfalls übernommen. Viele Tarife der Privathaftpflichtversicherung bieten bereits eine Deckung für Bauvorhaben. Hier ist die maximal versicherte Bausumme zu beachten. Genügt die hier vorgesehene Summe für Ihre Baustelle nicht, benötigen Sie gesonderten Schutz. Dies kann auch für Eigenleistungen der Fall sein.
Kratzer
Trotz scheinbar guter Sicherung löste sich auf der Baustelle eines Neubaus eine Abdeckplane und zerkratzte das Auto des Nachbarn. Dieser machte Schadenersatz gegen den Bauherren für die Reparatur seines Pkw geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500,00 Euro geschätzt.
spielende Kinder
Kurz vor Feierabend zogen Gewitterwolken über dem Neubaugebiet auf. Rasch packten die Handwerker das Werkzeug zusammen und verließen die Baustelle - jedoch ohne sich um die ausreichende Absperrung des Baugeländes zu kümmern. Schließlich hatte der Bauherr zugesagt, dies selbst zu erledigen. Nachdem der Regen vorbei war, spielten Kinder auf der Baustelle im aufgeweichten Erdreich. Dabei rutschte eines der Kinder in eine nicht abgesicherte Grube und brach sich das Bein. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Ersatz der krankenhausbedingten Aufwendungen. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 5.300 € geschätzt.
Nägel
Bei der Besichtigung des Baufortschrittes trat ein Bekannter des Bauherrn in einen aus dem Boden herausstehenden Nagel. Da der Besucher nur leichte Sommerschuhe trug, durchbohrte der Nagel den kompletten Fuß. Der Geschädigte forderte vom Bauherren Schmerzensgeld. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 2.600 Euro geschätzt.
Auf Treppen sind schon viele Menschen zu Schaden gekommen.

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wertige Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden.
Doch schon vor Fertigstellung häufen sich nach und nach hohe Werte
an. Ein Feuer kann den Rohbau beschädigt oder zerstören. Schäden dieser Art sind
im Regelfall das Problem des Bauherren und treiben die Kosten hoch.
Gegen Brandschäden schützt eine Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer ihren Kunden beitragsfrei zur Verfü-
gung stellen, wenn diesedann auch das fertige Haus absichert.
Wir beraten Sie gern
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wertige Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden.
Doch schon vor Fertigstellung häufen sich nach und nach hohe Werte
an. Weitestgehend schutzlos der Witterung ausgesetzt und leicht be-
gehbar für jedermann kommt es nicht selten vor, dass z. B. verbaute
Heizungen über Nacht gestohlen werden oder durch Vandalismus ein
Feuer den Rohbau beschädigt oder zerstört. Schäden dieser Art sind
im Regelfall das Problem des Bauherren und treiben die Kosten hoch.
Gegen Brandschäden schützt die recht bekannte Feuerrohbauver-
sicherung, die viele Versicherer ihren Kunden beitragsfrei zur Verfü-
gung stellen, wenn diese das fertige Haus über sie absichern. Andere
Schadensursachen wie beispielsweise Hagel, Sturm, Diebstahl, Über-
schwemmung etc. sind über eine Bauleistungsversicherung absi-
cherbar. Feuerrohbau- und Bauleistungsversicherung erstatten Ihnen
die anfallenden Kosten, um den Zustand am Bau wieder herzustellen,
der vor dem Schadensereignis bestand.
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Der Versicherer muss über das Bezugsdatum informiert werden, da-
mit er Ihren Vertrag von der Feuerrohbauversicherung zur vollwerti-
gen Gebäudeversicherung umstellen kann. Hier sollten Sie auf jeden
Fall mindestens die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und
Sturm/Hagel versichern. Ein abgedecktes Dach oder ein defektes
Rohr in einem Obergeschoss verursachen schnell ähnlich hohe Kos-
ten wie ein kleinerer Brand.
Elementargefahren
Auch Elementarschäden werden zunehmend als Problem unserer Zeit
erkannt. Wer erinnert sich nicht an die 2006 durch Schneelast einge-
stürzte Eissporthalle in Bad Reichenhall? Es ist kein Zufall, dass immer
mehr Bundesländer für den Einschluss dieses sinnvollen Versiche-
rungsschutzes in den Gebäudeversicherungsvertrag Partei ergreifen.
Allen voran der Freistaat Bayern und das Land Baden-Württemberg.
Beide Bundesländer wollen Ihre Hilfsleistungen nach Elementarschä-
den künftig daran festmachen, ob ein Geschädigter in der Lage ge-
wesen wäre, sich selbst gegen den erlittenen Schaden abzusichern.
Eine Elementardeckung umfasst die Gefahren Überschwemmung,
Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und
Vulkanausbruch. Die Deckung ist damit sehr umfangreich. Die Kaprio-
len von Mutter Natur sollten Sie also zumindest finanziell nicht schre-
cken müssen.
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Bauhhelferunfallversicherung
Rund eine Million meldepflichtige Arbeitsunfälle weist die Statistik der Berufsgenossenschaft aus - pro Jahr! Auf dem Bau trifft es statistisch jeden sechsten Mitarbeiter. Grund ist die Vielzahl von Gefahrenherden. Besonders hoch ist das Risiko für ungelernte Freunde und Verwandte, die als Bauhelfer einspringen und den Freundschaftsdienst mit großem Enthusiasmus erbringen. Gerade wenn es die helfende Hand von Freunden oder Nachbarn ist, die in die Kreissäge gerät, ist es gut, wenn man für eine Bauhelfer-Unfallversicherung gesorgt hat. So wird für einen gewissen finanziellen Ausgleich gesorgt, wenn die Hilfsbereitschaft zu einer dauerhaften Invalidität führt. Auch dann, wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann, ist es doch ein beruhigendes Gefühl, dass Sie einen Helfer in seiner Not nicht alleine lassen, oder? Viel zu schnell ist ein Unfall passiert - vor allem dann, wenn für den Helfer eine Baustelle ungewohntes Terrain ist.
Es sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass eine grundsätzliche Meldepflicht von Bauhelfern bei der Berufsgenossenschaft besteht. Seitens des Gesetzgebers wurde das Gefahrenpotential einer Baustelle also bereits erkannt. Da eine private Unfallversicherung bereits ab dem ersten Prozentpunkt der unfallbedingten Invalidität leistet, wird eine Lösung auf diesem Weg meist sinnvoller sein.
Ein Helfer rutscht aus fällt mit dem Knie auf herausstehende Eisenteile und zerschmettert sich die Kniescheibe.

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INSOLVENZ UND PFUSCH AM BAU
Es ist keine Seltenheit, dass private Bauvorhaben von einer Insolvenz
des Bauträgers, Generalunternehmers oder Handwerkers betroffen
sind. Zudem verschlingen Mängelbeseitigungen im Durchschnitt
zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Jeder
fünfte Betroffene kann seine Mängelansprüche nicht mehr durchset-
zen, weil sein Auftragnehmer Insolvenz angemeldet hat. Gegen das
Schreckgespenst der Insolvenz konnten sich Bauherren lange nicht
absichern – ein Zustand, der sich glücklicherweise geändert hat.
Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung
kann Ihnen viel Ärger während und nach der aktiven Bauphase ersparen.
Sie übernimmt Ihr finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des
Bauunternehmens ebenso wie den finanziellen Aufwand für die Behe-
bung von Baumängeln, der sonst in dieser Situation an Ihnen hängen
bliebe. Bis zu fünf Jahre nach Baufertigstellung besteht dieser sinn-
volle Schutz für Sie.
Neben der rein finanziellen Komponente wird Ihnen hier auch viel
Service geboten: Bereits im Planungsstadium stehen Experten zur
Überprüfung bereit, die Planungsunterlagen auf Fehler prüfen. In der
Bauphase begleiten Spezialisten von TÜV, DEKRA oder GTÜ die ein-
zelnen Bauabschnitte, so dass Baumängel schnell bemerkt werden,
bevor sie zu einem echten Problem auswachsen.
Dieser innovative Versicherungsschutz ist bereits für einen kleinen
Bruchteil der Bausumme erhältlich – die Investition zahlt sich in je-
dem Fall für Sie aus!
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Die Verbindlichkeiten die mit dem Hausbau verbunden sind, bringen auch immer eine Gefahr für die gesamte Familie mit. Fällt ein Einkommen der Familie für immer oder längere Zeit aus steht oftmals die Existenz der Familie auf dem Spiel. Raten können nicht mehr beglichen werden, Zwangsversteigerung droht. Oftmals reichen die Erlöse aus der Zwangsversteigerung nicht aus um das Darlehen komplett abzulösen.
Aus Verantwortung gegenüber seiner Familie und weiteren Angehörigen ist es notwendig sich gegen alle kalkulierbaren Risiken abzusichern.Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Speziell für die Absicherung von Finanzierungen gibt es Tarife, die sich in der Höhe der Absicherung an das Restdarlehen anpassen. Ein solcher Tarif muss aber natürlich nicht die optimale Lösung darstellen. Viele Tarife bieten zusätzlich Nachversicherungsgarantien für den Fall des Immobilienerwerbs an. So könnte evtl. ein bereits vorhandener Todesfallschutz auch ohne erneute Gesundheitsprüfung an den neuen Bedarf angepasst werden. Ein weiterer und ganz wesentlicher Punkt, der beachtet werden muss, ist die Absicherung der Arbeitskraft. Erkranken Sie und können daher nicht mehr wie bisher arbeiten, fällt Ihr monatliches Einkommen normalerweise deutlich niedriger aus. Reicht es dann noch, um Ihrer Ratenverpflichtung nachzukommen? Auch hier bieten viele Anbieter gute Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Vergewissern Sie sich ggf., ob Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsrente für Ihre neue Situation noch ausreicht. Fehlt Ihnen dieser wichtige Schutz bislang, sollten Sie diese wesentliche Versorgungslücke umgehend schließen. Auch eine längere Erkrankung kann problematisch für die Finanzierung werden.

Fragen Sie uns wir beraten Sie zu diesem Thema
Ein Verkehrsunfall nimmt Sie für ein halbes Jahr aus dem Rennen. Nach 6 Wochen krank reduziert sich ihr Einkommen um 500 € monatlich. Doch die Raten ihres Immobilienkredites reduzieren sich nicht. Was nun? Die Lösung ist eine Krankentagegeldversicherung.
Für einen Bauherren (39 Jahre) kostet diese Absicherung (500€) bei einem günstigen Anbieter nur 6,80€ monatlich.
Mit so einem geringen Beitrag kann man die Existenz seiner Familie verantwortungsvoll absichern.
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Zur Realisierung eines Bauvorhabens ist auch die Einbindung der staatlichen Riester-Förderung möglich. Wohn-Riester erfreut sich großer Beliebtheit in der Bevölkerung. Auf den ersten Blick wirkt dies wie "der Staat beteiligt sich am Hausbau". In der tatsächlichen Umsetzung bedeutet es allerdings, dass neben den regulären Darlehensraten auch noch zusätzlich Steuern gezahlt werden müssen (einmalig oder über den Zeitraum von 23 Jahren). Bleibt eine Immobilie weniger als zehn Jahre im Eigenbesitz, entfällt der Förderanspruch wieder, sofern die Fördersumme nicht wieder in eine neue Immobilie investiert wird. So schön Wohn-Riester auf den ersten Blick sein mag, man sollte im Einzelfall sehr genau prüfen, ob dieser Weg der richtige ist.

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Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, ist eventuell zu
prüfen, ob eine Erweiterung um die Punkte „Haus- und Grundbesit-
zer“ sinnvoll erscheint. Ein entsprechender Rechtsschutz würde z. B.
für die Rechtskosten von Nachbarschaftsstreitigkeiten aufkommen,
ebenso auch für Ordnungswidrigkeiten oder Steuersachen vor Ge-
richt.
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